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Welche Einfuhrbestimmungen für Waren oder Tiere gibt es?

Wenn Sie in die Schweiz einreisen, sind persönliche Gebrauchsgegenstände, Reiseproviant und der Treibstoff im Tank Ihres Fahrzeugs abgabenfrei. Für andere mitgeführte Waren werden Mehrwertsteuer (ab 300 CHF Warenwert) und zum Teil auch Zölle (Lebensmittel, Tabak, Alkohol, Treibstoff) erhoben. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Waren eingeführt werden dürfen. Bei folgenden Waren gelten zwingende Vorschriften: Pflanzen, Bargeld, Betäubungsmittel, Fälschungen, Kulturgüter, Medikamente, Pflanzen, Radarwarngeräte, Tiere, Tierprodukte und Waffen. 

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