Blaue Parkfelder
In der sogenannten «Blauen Zone» können Sie für eine Stunde kostenlos parken. Plus die angebrochene halbe Stunde.
Fahrzeuge dürfen an Werktagen und an Samstagen zwischen 08:00 Uhr und 11:30 Uhr sowie zwischen 13:30 Uhr und 18:00 Uhr eine Stunde in der Blauen Zone geparkt werden. An Sonn- und Feiertagen muss keine Parkscheibe gestellt werden.
Da die Parkscheibe auf die der tatsächlichen Ankunftszeit folgende halbe Stunde einzustellen ist, kann das Fahrzeug länger als die erlaubte Stunde parkiert werden. Im günstigsten Fall bis zu 29 Minuten länger.
Beispiel:
Ankunft 10:01 Uhr, die Parkscheibe kann auf 10:30 Uhr eingestellt werden und man darf bis 11:30 Uhr parken.
Die obligatorische Parkscheibe ist auf die nächste Halbstundenmarkierung einzustellen. Von 18.00 Uhr bis 07.59 Uhr brauchen Sie in der «Blauen Zone» keine Parkscheibe.
Weisse Parkfelder
Die weissen Parkfelder in den Städten haben eine limitierte Parkzeit gegen Gebühr. Sowohl Parkzeit als auch Gebühr kann stark variieren, sodass die Signale am Strassenrand beachtet werden müssen.
Weitere Parkmöglichkeiten
In Städten, bei Touristenattraktionen und auf Flughäfen stehen häufig Parkhäuser zur Verfügung. Normalerweise wird dafür eine Gebühr verlangt. Wenn Sie das Auto längere Zeit abstellen, lohnt sich das Parkhaus – auch weil es videoüberwacht ist.
Wenn Sie sich für Parkmöglichkeiten an bestimmten Orten wie Einkaufszentren oder Hotels interessieren, finden Sie auf den jeweiligen Websites Informationen dazu.
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