Winterräder
Im Sommer ist der Strassenzustand in der Schweiz normalerweise gut und die meisten Bergpässe sind befahrbar. In den Wintermonaten sind Winterreifen nicht obligatorisch. Beachten Sie jedoch, dass Sie in jeder Situation in der Lage sein müssen, Ihr Fahrzeug zu beherrschen. Kommt es zu einem Unfall werden Haftungsansprüche erhoben, wenn Ihr Auto nicht für den Winter ausgerüstet ist. Es empfiehlt sich daher von Oktober bis Ostern mit Winterreifen zu fahren.
Schneeketten
Schneeketten sind ebenfalls nicht obligatorisch. Es sei denn, dass dies auf einer Strecke explizit verlangt wird (Signal «Schneeketten obligatorisch»). Im übrigen gilt die Regelung analog Winterreifen: Im Falle eines Unfalls werden Haftungsansprüche erhoben, wenn Ihr Auto nicht für den Winter ausgerüstet ist.
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Aktuelle Strassenmeldungen, Befahrbarkeitsstatus der Alpenpässe
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