Eine Rückerstattung des Fahrausweises ist nur bei Rückgabe an die Ausgabestelle vor dem ersten Geltungstag möglich.
Teilrückerstattungen für Swiss Travel Pass/Swiss Travel Pass Flex sind nur in folgenden Fällen möglich:
- Krankheit oder Unfall (gegen Vorlage der entsprechenden Belege)
- Vorlage zur Erstattung am Ort des Reiseunterbruchs
- Bahnseitige Bestätigung
Bei Verlust oder Diebstahl wird der Fahrausweis weder ersetzt noch rückerstattet.
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