Auslandschweizer/innen haben Anrecht auf das Swiss Travel System-Fahrausweissortiment. Wichtig ist, dass Sie während der Reise einen sogenannten «Berechtigungsausweis» dabei haben. So können Sie bestätigen, dass Sie im Ausland wohnhaft und zu Recht im Besitz eines Swiss Travel Passes sind.
Als Berechtigungsausweis gilt beispielsweise der Schweizer Reisepass in Zusammenhang mit einer Aufenthaltsbewilligung, einem Führerausweis, einer Wohnsitzbestätigung oder einem ähnlichen Dokument, welches beweist, dass Ihr ständiger Wohnsitz nicht in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein liegt.
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